Unfallschaden

Alles aus einer Hand.

Vom Gutachter über den Anwalt bis zur Karosserieinstandsetzung – wir kümmern uns um die komplette Abwicklung. Kostenlos bei Haftpflichtschäden.

Nach einem unverschuldeten Unfall im Saarland übernehmen wir für Sie die komplette Schadenabwicklung und die fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs. Bei einem Autounfall geht es nicht nur um einen Schaden, sondern um Kontrolle, um Ihr Recht und um den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs. Genau dabei unterstützen wir Sie.

Unfall gehabt? Bleiben Sie entspannt – wir sind für Sie da!

Bei einem Autounfall geht es nicht nur um einen Schaden. Es geht um Kontrolle, um Ihr Recht und um den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs. Vielleicht fragen Sie sich gerade:

  • Wer zahlt das alles?
  • Versucht die Versicherung mich abzuzocken?
  • Muss ich in eine Partnerwerkstatt oder habe ich freie Werkstattwahl?
  • Was ist mit einer evtl. Wertminderung?
  • Wie lange bin ich ohne Fahrzeug?

Was jetzt Ihre Aufgabe ist

  • Erste Hilfe / Polizei (falls erforderlich)
  • Unfallstelle absichern
  • Beweisfotos von der Unfallstelle (wichtig wegen Schuldfrage/Zeugen)
  • Datenaustausch (Personalausweis zeigen lassen, Versicherungsnummer, Kennzeichen)

…den kompletten Rest übernehmen wir kostenlos* für Sie

  • Unabhängiger Gutachter
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Leihfahrzeug
  • Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung
  • Karosserieinstandsetzung / Lackierung nach Herstellervorgaben
  • Dokumentation für Wiederverkauf oder Leasingrückgabe
  • Nur ein Ansprechpartner für alles

* kostenlos für Sie bei Haftpflichtschäden

Sie sprechen mit uns – wir sprechen mit allen anderen.

Sie erhalten eine klare Einschätzung. Was sinnvoll ist. Was wirtschaftlich ist. Und was Sie besser nicht akzeptieren sollten.

Keine Werkstattkette. Keine Schnellabfertigung. Keine Kompromisse auf Kosten des Fahrzeugwertes.

Besonders wichtig bei hochwertigen Fahrzeugen

Bei Premium- und Sportfahrzeugen entscheidet die Qualität der Instandsetzung direkt über den Marktwert. Diese Faktoren bleiben im Fahrzeug – und kommen spätestens beim Verkauf oder bei der Leasingrückgabe ans Licht:

  • Unsachgemäße Reparaturen
  • Falsche Lackschichtstärken
  • Fehlende Dokumentation
  • Unprofessionelle Smart-Repair-Lösungen

Gerade bei höherwertigen Fahrzeugen ist die merkantile Wertminderung ein ernstes Thema. Hier geht es nicht um ein paar Euro. Hier geht es um Substanz. Wer hier billig repariert, zahlt später doppelt.

Versicherungswerkstatt oder eigene Entscheidung?

Viele Versicherer versuchen, Sie in die „Partnerwerkstatt“ zu bekommen. Das geht dann „schnell, standardisiert, kosteneffizient“. Hört sich gut an, ist aber für Sie die denkbar schlechteste Lösung.

Denn: Die Versicherung denkt in Schadenssummen. Wir denken in Werterhalt.

Sie haben das Recht auf eine fachgerechte Reparatur. Und das Recht auf unabhängige Unterstützung. Nutzen Sie es.

Wer zahlt nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten – darunter die Reparatur, ein unabhängiges Gutachten, ein Ersatzfahrzeug und in vielen Fällen auch einen Anwalt. Für Sie ist unsere Unterstützung in diesen Fällen daher kostenlos. Im Zweifel prüfen wir Ihren Fall unverbindlich, bevor Sie etwas unterschreiben.

Unfallinstandsetzung & Karosseriearbeiten im Saarland

Wir setzen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall fachgerecht und nach Herstellervorgaben instand – von der Karosserieinstandsetzung über die Lackierung bis zur Dokumentation für Wiederverkauf oder Leasingrückgabe. Dank unseres Netzwerks aus Karosseriebauern, Lackierern und unabhängigen Gutachtern erhalten Sie alles aus einer Hand.

Sie finden uns in der Provinzialstraße 243 in 66806 Ensdorf – direkt bei Saarlouis. Wir sind für Kunden aus dem gesamten Saarland da, u. a. aus Saarlouis, Saarbrücken, Dillingen und St. Wendel, sowie aus dem grenznahen Raum. Eine unverbindliche Begutachtung ist auch ohne Termin möglich – senden Sie uns gern vorab ein Foto per WhatsApp oder über unser Formular.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Grundsätzlich ja: Ein Parkschaden zählt als Unfallschaden, da er durch ein äußeres Ereignis entstanden ist. Ob und wie er reguliert wird, hängt vom Einzelfall und der Schuldfrage ab – wir prüfen das gern unverbindlich für Sie.