HinweisDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden derzeit überarbeitet und rechtlich geprüft. Für verbindliche Auskünfte bitten wir Sie, sich direkt an uns zu wenden.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Warenlieferungen zwischen PB Fahrzeugpflege Saarlouis, Provinzialstraße 243, 66806 Ensdorf, und ihren Kunden.

Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote erfolgen grundsätzlich nach Besichtigung des Fahrzeugs und individueller Abstimmung des gewünschten Leistungsumfangs.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von PB Fahrzeugpflege Saarlouis annimmt oder PB Fahrzeugpflege Saarlouis einen vom Kunden erteilten Auftrag oder einen auf Grundlage des abgestimmten Leistungsumfangs vereinbarten Termin bestätigt.

Die Bestätigung kann mündlich, schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen.

Mit Vertragsschluss wird ein vereinbarter Ausführungstermin für den jeweiligen Auftrag verbindlich reserviert. Für Terminabsagen, Verschiebungen und eine gegebenenfalls anfallende Ausfallentschädigung gelten die Regelungen des § 4 dieser AGB.

Individuell mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen über Art und Umfang der Leistungen bleiben maßgeblich.

3. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge und Preiseinschätzungen werden auf Grundlage des bei der Besichtigung erkennbaren Fahrzeugzustands und des vereinbarten Leistungsumfangs erstellt.

Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, stellen Kostenvoranschläge und Preiseinschätzungen keine verbindliche Preisgarantie dar.

Zeigt sich während der Durchführung der Arbeiten ein zusätzlicher Aufwand, der bei der vorherigen Besichtigung nicht erkennbar war, insbesondere aufgrund verdeckter Verschmutzungen, Vorschäden, früherer Reparaturen, Materialzustände oder sonstiger Besonderheiten des Fahrzeugs, kann sich der erforderliche Arbeits- und Leistungsumfang entsprechend erhöhen.

Ist dadurch eine wesentliche Überschreitung des vereinbarten Kostenrahmens zu erwarten, wird der Kunde hierüber informiert. Zusätzliche Arbeiten, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden grundsätzlich erst nach Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt.

Ausgenommen hiervon sind geringfügige Arbeiten, die zur fachgerechten Durchführung der bereits beauftragten Leistung erforderlich sind und keine wesentliche Erhöhung des vereinbarten Preises verursachen.

4. Terminvergabe, Absagefristen, Ausfallentschädigung, Anzahlungen

Vereinbarte Termine werden für den jeweiligen Auftrag verbindlich reserviert. Insbesondere bei mehrtägigen Fahrzeugaufbereitungen werden hierfür entsprechende Arbeits-, Personal- und Betriebskapazitäten freigehalten.

Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Auftragsbeginn möglich. Für die Rechtzeitigkeit einer Absage ist deren Zugang bei PB Fahrzeugpflege Saarlouis maßgeblich.

Bei einer späteren Absage oder Verschiebung kann PB Fahrzeugpflege Saarlouis eine angemessene Ausfallentschädigung von bis zu 80 % des vereinbarten Auftragswertes berechnen, sofern und soweit die für den Auftrag reservierten Kapazitäten kurzfristig nicht anderweitig vergeben oder wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden können.

Bei der Bemessung der Ausfallentschädigung werden ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Verwendung der reservierten Kapazitäten berücksichtigt.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass PB Fahrzeugpflege Saarlouis durch die Absage kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf eine gegebenenfalls geschuldete Ausfallentschädigung angerechnet. Ein darüber hinausgehender Anzahlungsbetrag wird erstattet.

5. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die beauftragten Leistungen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Fertigstellung der Arbeiten und bei Übergabe des Fahrzeugs ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Zahlung erfolgt nach den von PB Fahrzeugpflege Saarlouis angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.

PB Fahrzeugpflege Saarlouis ist berechtigt, bei umfangreichen, mehrtägigen oder besonders kostenintensiven Aufträgen eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

Zusätzliche Leistungen oder Mehraufwendungen, die gemäß § 3 dieser AGB mit dem Kunden abgestimmt wurden, werden zusammen mit der vereinbarten Vergütung bei Fahrzeugübergabe fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Durchführung der Arbeiten / Übergabe

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin zugänglich und, soweit für die beauftragten Arbeiten erforderlich, vollständig leergeräumt zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, PB Fahrzeugpflege Saarlouis bei Fahrzeugabgabe auf ihm bekannte Vorschäden, Besonderheiten, frühere Reparaturen oder sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Durchführung der beauftragten Arbeiten von Bedeutung sein können.

Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände haftet PB Fahrzeugpflege Saarlouis nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Nach Fertigstellung der beauftragten Arbeiten erfolgt grundsätzlich eine persönliche Fahrzeugübergabe. Der Kunde erhält hierbei Gelegenheit, das Fahrzeug und die ausgeführten Arbeiten gemeinsam mit PB Fahrzeugpflege Saarlouis zu überprüfen.

Erkennbare Beanstandungen sollen im Interesse einer unmittelbaren Klärung möglichst bereits bei der Fahrzeugübergabe mitgeteilt und gemeinsam dokumentiert werden.

Nimmt der Kunde die Leistung trotz Kenntnis eines Mangels ab, gelten hinsichtlich dieses Mangels die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 640 Abs. 3 BGB.

Beanstandungen, die erst nach der Fahrzeugübergabe festgestellt werden, sollen PB Fahrzeugpflege Saarlouis möglichst zeitnah nach ihrer Feststellung mitgeteilt werden, damit eine Prüfung der Beanstandung und ihrer möglichen Ursache erfolgen kann.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

7. Haftung bei Lackzuständen, Vorschäden und Altarbeiten

Viele Fahrzeuge weisen bei Übergabe Vorschäden, verdeckte Mängel oder zuvor instandgesetzte Bereiche auf. Diese sind häufig ohne Demontage, Spezialwerkzeuge oder tiefere Reinigung nicht erkennbar. Im Zuge unserer fachgerechten Arbeiten, beispielsweise bei Politur, Lackkorrektur, Reinigung oder Versiegelung, können solche Altzustände sichtbar werden oder sich verstärken. Dies beruht ausschließlich auf dem bestehenden Zustand des Fahrzeugs und stellt keinen Mangel unserer Leistung dar.

Gleiches gilt für altersbedingt instabile, gealterte oder vorgeschädigte Bauteile wie Clips, Halterungen, Zierleisten, Befestigungen, Kunststoffe oder Klebestellen, die aufgrund von Materialermüdung, Vorreparaturen, Spannungsrissen oder unsachgemäßen Vorarbeiten empfindlich reagieren oder versagen können. Lösen sich solche Bauteile, brechen sie oder treten weitere optische Veränderungen auf, liegt dies regelmäßig in den bestehenden Vorschäden oder Materialschwächen begründet.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, Ablösungen, sichtbare Übergänge, Farbveränderungen, Materialbrüche oder andere Folgeerscheinungen, die durch solche Altzustände, Vorschäden, Materialermüdung oder nicht fachgerecht ausgeführte Vorarbeiten verursacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Auftragserteilung bekannte Vorschäden oder frühere Reparaturen mitzuteilen. Eine Haftung für verdeckte Vorschäden besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

8. Versicherungsaufträge & Fremdaufträge

Werden im Rahmen eines Auftrags Angaben, Vorgaben, Kalkulationen oder sonstige Informationen von Versicherungen, Gutachtern, Leasinggebern oder anderen Dritten zugrunde gelegt, übernimmt PB Fahrzeugpflege Saarlouis keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Unsere Einschätzungen, Bewertungen oder Stellungnahmen zu Schäden, Fahrzeugzuständen oder Reparaturmöglichkeiten ersetzen kein Sachverständigengutachten und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Begutachtung erkennbaren Fahrzeugzustand.

Verdeckte Schäden oder Mängel, die erst im Verlauf der Arbeiten oder nach Demontage von Bauteilen erkennbar werden, können eine Anpassung des ursprünglich angenommenen Reparaturumfangs oder der kalkulierten Kosten erforderlich machen.

Kostenschätzungen und Einschätzungen zu erforderlichen Reparaturmaßnahmen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage des bei der Begutachtung erkennbaren Zustands und unserer fachlichen Erfahrung.

Für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen von PB Fahrzeugpflege Saarlouis gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Datenschutz / Videoüberwachung

Zum Schutz von Kunden, Mitarbeitern, Fahrzeugen, Betriebseigentum und den uns überlassenen Fahrzeugen können entsprechend gekennzeichnete Bereiche unseres Betriebsgeländes und unserer Geschäftsräume videoüberwacht werden.

Die Videoüberwachung dient insbesondere der Wahrnehmung des Hausrechts, dem Schutz vor Diebstahl, Einbruch, Vandalismus und sonstigen Beschädigungen sowie der Aufklärung entsprechender Vorfälle.

Auf die Videoüberwachung wird vor Betreten der überwachten Bereiche durch entsprechende Hinweisschilder aufmerksam gemacht.

Aufzeichnungen werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, und anschließend gelöscht. Soweit Aufzeichnungen zur Aufklärung oder Beweissicherung eines konkreten Vorfalls benötigt werden, können die betreffenden Daten bis zum Abschluss der hierfür erforderlichen Klärung oder des Verfahrens gespeichert werden.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Videoüberwachung ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung sowie den Hinweisen vor Ort.

10. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Saarlouis Gerichtsstand.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.