Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PB Fahrzeugpflege Saarlouis
Stand: November 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Warenlieferungen der PB Fahrzeugpflege Saarlouis, Provinzialstraße 243, 66806 Ensdorf. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB gleichermaßen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote erfolgen grundsätzlich nach Besichtigung des Fahrzeugs und einer individuellen Abstimmung des Leistungsumfangs. Der Vertrag kommt spätestens mit Abgabe des Fahrzeugs zur Durchführung der Arbeiten zustande. Terminvereinbarungen gelten als verbindliche Reservierung des Arbeitszeitraums.
3. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Für Kostenvoranschläge kann eine Gebühr in Höhe von bis zu 15 Prozent des voraussichtlichen Auftragswertes berechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Kunde vor Erstellung des Kostenvoranschlags ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen wurde und dem zugestimmt hat. Die Zustimmung kann mündlich, schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) erfolgen. Die Gebühr wird bei Auftragserteilung vollständig auf den Endpreis angerechnet.
Lehnt der Kunde den Auftrag nach Erstellung des Kostenvoranschlags ab, verbleibt die Gebühr als Vergütung für den erbrachten Aufwand.
4. Terminvergabe, Absagefristen, Ausfallentschädigung, Anzahlungen
Termine sind verbindlich. Viele unserer Leistungen erfordern umfangreiche Vorbereitungen und können kurzfristig nicht neu vergeben werden. Eine Absage oder Terminverschiebung ist daher bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Erfolgt eine Absage weniger als 72 Stunden vorher oder erscheint der Kunde nicht, behalten wir uns vor, eine angemessene Ausfallentschädigung in Höhe von bis zu 80 Prozent des vereinbarten oder geschätzten Auftragswertes zu berechnen. Dies gilt insbesondere, wenn reservierte Arbeitszeit, Werkflächen, Vorbereitung oder eingeplantes Personal kurzfristig nicht mehr anderweitig genutzt werden können. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Für bestimmte Leistungen, insbesondere Keramikversiegelungen sowie zeitintensive oder mehrtägige Aufbereitungen, kann eine Anzahlung verlangt werden. Die Anzahlung stellt eine Abschlagszahlung auf den späteren Gesamtpreis dar und wird vollständig auf die Endrechnung angerechnet. Wird ein solcher Termin weniger als 72 Stunden vorher abgesagt oder erscheint der Kunde nicht, verfällt die geleistete Anzahlung als Teil der Ausfallentschädigung. Ist der tatsächliche Schaden höher als die Anzahlung, können zusätzlich bis zu 80 Prozent des Auftragswertes berechnet werden, soweit dies den entstandenen Ausfall abbildet.
Absagen oder Terminänderungen, die außerhalb unserer Geschäftszeiten eingehen, gelten erst mit Beginn des nächsten Werktages als zugegangen. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, per E-Mail, WhatsApp oder anderen Messengern werden erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme während unserer regulären Öffnungszeiten wirksam. Absagen am Wochenende, an Feiertagen oder spät abends gelten daher frühestens ab dem folgenden Werktag als eingegangen. Die 72 Stunden Frist wird ab diesem Zeitpunkt berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt ausschließlich vor Ort in bar oder per EC-Karte. Zahlungen auf Rechnung sind nicht möglich. Die Vergütung ist mit Abschluss der Arbeiten sofort fällig.
6. Durchführung der Arbeiten / Übergabe
Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Termin zugänglich übergeben werden und vollständig leergeräumt sein. Für Schäden oder Verluste an im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen übernehmen wir keine Haftung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Mängel oder Vorschäden sind bei Fahrzeugabgabe mitzuteilen. Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme vor Ort. Spätere Reklamationen, die bei üblicher Sorgfalt bei Abnahme erkennbar gewesen wären, können nicht berücksichtigt werden.
7. Keramikversiegelung: Schutzdauer, Pflegepflicht & Haftung
Die Haltbarkeit unserer Keramikversiegelungen beträgt bis zu 3 Jahre, bei entsprechender Pflege noch deutlich länger. Dies ist jedoch stark von regelmäßiger und sachgemäßer Pflege abhängig. Wir übernehmen keine Garantie für die Haltbarkeit. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Pflegehinweise einzuhalten. Eine unsachgemäße Pflege kann zu frühzeitigem Versagen der Versiegelung führen. Eine Nachbesserung erfolgt nur nach Kulanz und Einzelfallprüfung.
8. Haftung bei Lackzuständen, Vorschäden und Altarbeiten
Viele Fahrzeuge weisen bei Übergabe Vorschäden, verdeckte Mängel oder zuvor instandgesetzte Bereiche auf. Diese sind häufig ohne Demontage, Spezialwerkzeuge oder tiefere Reinigung nicht erkennbar. Im Zuge unserer fachgerechten Arbeiten, beispielsweise bei Politur, Lackkorrektur, Reinigung oder Versiegelung, können solche Altzustände sichtbar werden oder sich verstärken. Dies beruht ausschließlich auf dem bestehenden Zustand des Fahrzeugs und stellt keinen Mangel unserer Leistung dar.
Gleiches gilt für altersbedingt instabile, gealterte oder vorgeschädigte Bauteile wie Clips, Halterungen, Zierleisten, Befestigungen, Kunststoffe oder Klebestellen, die aufgrund von Materialermüdung, Vorreparaturen, Spannungsrissen oder unsachgemäßen Vorarbeiten empfindlich reagieren oder versagen können. Lösen sich solche Bauteile, brechen sie oder treten weitere optische Veränderungen auf, liegt dies regelmäßig in den bestehenden Vorschäden oder Materialschwächen begründet.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, Ablösungen, sichtbare Übergänge, Farbveränderungen, Materialbrüche oder andere Folgeerscheinungen, die durch solche Altzustände, Vorschäden, Materialermüdung oder nicht fachgerecht ausgeführte Vorarbeiten verursacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Auftragserteilung bekannte Vorschäden oder frühere Reparaturen mitzuteilen. Eine Haftung für verdeckte Vorschäden besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Versicherungsaufträge & Fremdaufträge
Bei Aufträgen im Namen oder im Auftrag Dritter, zum Beispiel durch Versicherungen, Gutachter, Leasinggeber oder sonstige Institutionen, haftet der jeweilige Auftraggeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben. Wir übernehmen keine Verantwortung für fehlerhafte oder unvollständige Vorgaben Dritter.
Unsere Einschätzungen, Bewertungen oder Stellungnahmen zu Schäden, Zuständen oder Reparaturmöglichkeiten ersetzen kein Gutachten und basieren ausschließlich auf dem sichtbaren Zustand zum Zeitpunkt der Begutachtung. Verdeckte Mängel oder Schäden, die ohne Demontage, Spezialwerkzeuge oder weitergehende Prüfverfahren nicht erkennbar sind, fallen nicht in unsere Haftung.
Jegliche Kostenschätzungen oder Einschätzungen zu Reparaturmaßnahmen erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage unserer Erfahrung. Eine Haftung für Abweichungen oder spätere Feststellungen besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10. Datenschutz / Videoüberwachung
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter sind unsere Räumlichkeiten kameraüberwacht. Dies ist durch deutliche Hinweisschilder vor Ort kenntlich gemacht. Die Aufzeichnung dient ausschließlich internen Sicherheits- und Dokumentationszwecken. Eine Verwendung zur Beweisführung bei Auftragsstreitigkeiten behalten wir uns vor. Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und nach maximal 7 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht aus berechtigtem Grund länger gespeichert werden müssen (z. B. bei Rechtsstreitigkeiten).
11. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Saarlouis, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
PB Fahrzeugpflege Saarlouis
Inhaber: Thomas Paul-Mohm
Provinzialstraße 243, 66806 Ensdorf
www.pb-fahrzeugpflege.de